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Autorisierung für die Weitergabe der Tänze |
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Die Teilnehmenden, die die Stufe I und II absolviert haben, sind autorisiert einzelne Tänze aus den besuchten Tanzzyklen innerhalb von offenen Kursen an Interessierte weiterzugeben. Nach dem Abschluss der Stufe 3 können die Absolventen Mitglied des Netzwerkes Meditation in Bewegung werden. Durch die Bezahlung des Jahresbeitrages sind sie autorisiert die besuchten Tanzzyklen als Ganzes im Rahmen von offenen Kursen an Interessierte weiter zu reichen. Für die Weitergabe von Tänzen bzw. Tanzzyklen gilt grundsätzlich, dass - die Herkunft des Bewegungsmaterials anzugeben ist.
- der Gebrauch des Bewegungsmaterials innerhalb von eigenen Ausbildungsangeboten sowie Angeboten für Multiplikatoren nicht erlaubt ist.
- das Copyright des Unterrichtsmaterials ausschließlich dem „Institut Meditation in Bewegung / Nanni Kloke“ vorbehalten bleibt.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Januar 2010 um 18:19 Uhr |